Zweites Positionspapier von cultures interactive e.V. zum Gesetzesvorhaben der Neuausrichtung des Hessischen Verfassungsschutzes
Das zweite Positionspapier bezüglich der in Hessen geplanten Sicherheitsüberprüfung für Mitarbeitende in der Prävention möchte dreierlei: (1) weitere Erfahrungen aus europäischen Nachbarländern anführen, die dringend von einer Sicherheitsüberprüfung abraten lassen, (2) davor warnen, bestimmte Träger von der Sicherheitsprüfung auszunehmen, weil sonst das kollegiale Feld gespalten und die zivilgesellschaftliche Extremismusprävention unterlaufen wird, und (3) den Unterschied zwischen einer „Sicherheitslücke“ und einer Qualitätslücke bzw. einem Qualitätsbedarf unterstreichen, denn diese beiden Sachverhalte gehören zwei vollkommen unterschiedlichen Politikbereichen an und dürfen nicht vermengt werden.
Harald Weilnböck, Februar 2018
Das Wichtigste vorab in Thesen
Freie Träger dürfen in sicherheitspolitischen Hinsichten nicht unterschiedlich behandelt werden. Wer bestimmte Träger von der Sicherheitsprüfung befreit, spaltet das Feld – und unterläuft die zivilgesellschaftliche Extremismusprävention.
„Sicherheitslücken“ in der Prävention gibt es gar nicht. Es gibt allenfalls Qualitätslücken, bzw. Bedarfe der Qualitätssicherung. Qualitätsbedarfe lassen sich aber nicht mit geheimdienstlichen Sicherheitsüberprüfungen beheben, sondern bedürfen der zivilgesellschaftlich gestützten Qualitätsentwicklung.
Sicherheit und Prävention/ Qualitätsentwicklung gehören zwei vollkommen unterschiedlichen Politikbereichen an. Sie dürfen nicht vermengt werden.
Die Koalition in Hessen läuft derzeit Gefahr, von der aktuellen österreichischen Regierung in Sachen zivilgesellschaftlicher Extremismusprävention bei weitem überholt – und beschämt – zu werden. Denn dort wir in vorbildlicher Weise eine zivilgesellschaftliche Extremismusprävention aufgebaut, obwohl Österreich in diesem Arbeitsfeld gerade erst beginnt.
Das Beispiel Großbritannien zeigt, was passieren kann, wenn der Staat das zivilgesellschaftliche Feld der Prävention spaltet und letztlich das Vertrauen verliert. Dies kann so weit führen, dass die freien Träger kein Geld mehr vom Staat nehmen wollen und können, weil sie dadurch sofort in Misskredit geraten und ihren Zielgruppenzugang verlieren würden.
Manchmal müssen die Träger auch vor sich selbst beschützt werden, um den Verführungen durch Politik und Geschäft nicht zu erliegen. Diese Sorgepflicht obläge eigentlich dem Staat.
Erst wenn die Initiative zur Sicherheitsüberprüfung einhellig aufgegeben sein wird, kann gemeinsam ein innovatives Verfahren der kollegialen Qualitätsentwicklung und Qualitätskotrolle geschaffen werden.
Einleitend
Die erste Äußerung von CI zu diesem Anlass erfolgte im Dezember 2017 und erhielt ein Update am 16. Januar. Dort wurden vor allem Überlegungen und Erfahrungen aus dem europäischen Vergleich angeführt, die es mit Rücksicht auf die Wichtigkeit des gesamtgesellschaftlichen Zusammenwirkens und der staatlich-zivilen Vertrauensbildung in der Extremismusprävention dringend geraten scheinen ließen, von Vorhaben wie der anvisierten Zuverlässigkeitsprüfung völlig abzusehen – und vielmehr konkrete Überlegungen dahingehend anzustellen, ein Zeugnisverweigerungsrecht für Ausstiegsbegleiter*innen zu schaffen.
In unserem ersten Positionspapier hatte dann das Thema des fehlenden Zeugnisverweigerungsrechts für Ausstiegsbegleiter*innen zu jenem Update geführt. Denn im Januar lag plötzlich ein aktueller Fall vor, in dem zu befürchten stand, dass ein*e Ausstiegsbegleiter*in in den Zeugenstand berufen wird, um über Klient*innen auszusagen. Ein Präzedenzfall in Deutschland. Jedoch: Mit solch einer Zeugenberufung steht und fällt die Vertrauenswürdigkeit und Funktionsfähigkeit der gesamten bundesdeutschen Ausstiegsbegleitung und Beratung im Bereich Extremismusprävention auf dem Spiel. Würde doch durch die Zeugenaussage ein*er Ausstiegsbegleiter*in über Klient*innen das Vertrauen weitreichender Klient*innen-Kreise verwirkt.
Ein Erfolg beim Thema „Sicherheitsüberprüfung“?
Um heute auf das Thema der Sicherheitsüberprüfung zurückzukommen, nehmen wir auf die noch im Dezember ergangene Meldung Bezug, die nach einem Treffen zwischen dem hessischen Ministerium und Vertreter*innen der im Land tätigen Präventionsträger erfolgte: „Vom Land Hessen anerkannte Träger der Jugendbildung und bewährte Partner des Landes in der Bildungsarbeit erfüllen alle Voraussetzungen, um mit Landesmitteln gefördert zu werden. Eine erneute Zuverlässigkeitsüberprüfung ist daher nicht nötig.“
Der Austausch zwischen den bereits im Land tätigen Trägern und dem Ministerium hatte somit ergeben, dass die bereits tätigen, „bewährten“ Träger in Hessen von der „Zuverlässigkeitsüberprüfung/“ durch die staatlichen Sicherheitsorgane ausgenommen werden sollen, während die anderen und künftig möglichweise hinzukommenden Träger diese Prüfung zu durchlaufen haben.
Dabei ist unbedingt hinzusetzen: Dankenswerter Weise scheint es schon seit langem sehr engagierte Gespräche zwischen den Trägern vor Ort und dem Ministerium zu gegeben, die sich um Aufklärung in der Sache und sozusagen um die Verhinderung des Schlimmsten in den gesellschaftlichen Konsequenzen bemühen. Soweit sich dies von außen derzeit überhaupt sagen lässt, sind mit den „bewährten“ Trägern wohl auch die nach dem hessischen Weiterbildungsgesetz und als Jugendhilfeträger anerkannten Organisationen (nach SGB VIII) in diesen Kreis aufgenommen. Diese Zugeständnisse des Ministeriums sind wohl eines der Ergebnisse; weitere sind zu erhoffen.
Zu der grundsätzlichen Frage, wie man sich letztendlich überhaupt dazu verhalten sollte, dass Befreiungen eingeräumt werden und dass die Träger in einer Frage der Sicherheitspolitik unterschiedlich behandelt werden sollen, scheint sich unter den Trägern vor Ort – eventuell aus reiner Zeitnot – bisher noch keine einheitliche Haltung gebildet zu haben. Während manche Stimmen das erreichte Verhandlungsergebnis als Erfolg werten, sind andere über den „politischen Kompromiss“ unzufrieden.
Man kann jedenfalls nur der Hoffnung Ausdruck geben, dass der Prozess erfolgreich sein wird und jeglicher drohende Schaden von der zivilgesellschaftlichen Extremismusprävention abgewendet werden kann.
Ergänzend und gleichzeitig könnte und müsste freilich auch das öffentliche Gespräch mit dem gesellschaftlichen Umfeld geführt werden, das ja an diesem intensiven Austausch im Inneren der Prozesse nicht direkt partizipieren kann, aber sicherlich auch an Aufklärung in der Sache interessiert ist. Zumal die Öffentlichkeit eventuell beitragen könnte, den Prozess einer möglichst günstigen und vollständigen Klärung zu unterstützen. Dies scheint umso wichtiger, als das Hessische Modell von mancher Seite auch als mögliches Modell für den Bund propagiert wird.
Dieser öffentliche Diskurs mag bereits die sehr basale, aber wichtige Frage betreffen, warum eigentlich eine solche anlasslose Sicherheitsprüfung keinerlei Nutzen hätte, dafür aber viel Schaden anrichten würde, besonders wenn man eine zivilgesellschaftlich begründete Extremismusprävention aufbauen möchte, wie „Demokratie leben“ und die Länder – und auch die Europäische Kommission – es aus guten Gründen tun wollen. Dazu ist dankenswerter Weise bereits viel Treffliches gesagt worden.
Hinzu kommt nun zu diesem Zeitpunkt die inhaltlich neue Frage, warum der jetzt erreichte Zustand nicht ausreichend sein sollte. Wenn jetzt den bereits tätigen, „bewährten“ Träger weitreichende Befreiungen von der Sicherheitsprüfung in Aussicht gestellt werden, warum sollte dies ungenügend sein? Warum sollte dieser Zustand im Grunde sogar noch schlimmere Auswirkungen haben können als die Sicherheitsprüfung als solche? Warum muss also überhaupt noch weiter gesprochen werden?
Hierzu muss vielleicht zunächst angemerkt werden, was überraschender Weise bisher nicht öffentlich zum Ausdruck kam: Einige Stimmen, vor allem auch aus dem Ausland, sehen in dieser Vereinbarung zwischen den etablierten Trägern und dem Ministerium eine Art Skandal. Sie fragen sich, warum die in Hessen tätigen Träger nicht zu allererst gemeinschaftlich und ausdrücklich erklärten, dass sie nicht von der Sicherheitsprüfung ausgenommen werden wollen, sollte das Vorhaben nicht als Ganzes revidiert werden können.
Wer das örtliche Zähneknirschen und das Ringen, das sich im vertraulichen Rahmen um Vermittlung und Aufklärung bemüht, nicht kennt, mag tatsächlich besorgt sein. Man stelle sich nur vor, es bliebe bei dem derzeitigen Stand und die Sicherheitsprüfung für in der Prävention Tätigen (die keine Befreiung haben) bliebe im Grundsatz bestehen – und die befreiten Träger würde dann den ihnen gewährten Vorzug, von der Sicherheitsprüfung ausgenommen zu werden, nicht zurückweisen (können). Dann ließe sich jene Sorge nicht mehr hintanstellen. In so einem Fall müsste dann beinahe überlegt werden, ob hier nicht ein gemeinschaftliches Vergehen gegen das unbedingt schützenswerte Gut der zivilgesellschaftlichen Vertrauensbildung unterlaufen ist. Und wie unabsichtlich auch immer, ein solches Vergehen wäre folgenschwer – und der Schaden, der dadurch für die gesamtgesellschaftliche Handlungsfähigkeit und Resilienz im Bereich Extremismusprävention verursacht würde, wäre bei weitem größer, als ihn ein ministerialer Beschluss alleine jemals verursachen könnte.
Freilich, man wird davon ausgehen können, dass die Träger in Hessen – und die Träger und Trägervertretungen im Bunde – dies letztlich nicht zulassen würden. Gleichwohl mag es hier der Mühe wert sein, sich deutlich zu vergegenwärtigen, warum eigentlich der Schaden einer solchen teilweisen Befreiung bestimmter Träger so immens groß wäre. In anderen Worten: Was wären die zu erwartenden schädlichen Wirkungen einer solchen Übereinkunft – die uns die Politik hier ernstlich zumuten zu wollen scheint, ohne wohl ganz zu ermessen, was sie tut?
Ein Gedankenspiel in präventiver Absicht
Ein kleines Gedankenspiel kann helfen, diese schädlichen Wirkungen ungefähr anzusehen. Würden sich die Träger in eine solche Vereinbarung mit dem Auftrag gebenden Ministerium einfügen, dann würde dies unweigerlich wie ein unguter Schulterschluss aussehen. De facto würden die im Land etablierten Präventionsträger (unter denen sich evtl. Vereine, gGmbHs oder sog. Social Entrepreneurships mit verschiedenen Rechtsformen von Kapitelgesellschaften befinden), eine staatliche Anerkennung und einen Vorzug erhalten – und damit auch einen Geschäftsvorteil. Dies würde zweifellos dazu führen, dass die anderen Träger und Tätigen – und die ehrenamtlichen Initiativen auf kommunaler Ebene – sich zurückgesetzt und missachtet fühlen, und zwar sowohl vom Staat als auch von den zivilen Kolleg*innen. Es würde Misstrauen entstehen. Bestehendes Misstrauen würde sich vertiefen. Dabei würde eventuell auch über die fortschreitende Industrialisierung und Vermarktlichung von Extremismusprävention geklagt werden, und/oder man würde von Interessenskollusionen und Public-Privat-Partnerships der unguten Art sprechen. Die unschönen Worte von Lobbyismus und Machenschaften könnten fallen – so unangemessen sie auch immer in Hessen sein mögen. Und Teile der Medien würden dies sehr bereitwillig aufnehmen und den Schaden an der Sache der zivilgesellschaftlichen Extremismusprävention multiplizieren.
Dabei würde zum einen viel Verärgerung über den Staat entstehen, der kein Vertrauen zu seinen engagierten Bürger*innen aufbaut, sondern, ganz im Gegenteil, eine anlasslose Sicherheitsüberprüfung ansetzt und sich damit seinen misstrauischsten, ängstlichsten und am meisten vorurteilsbehafteten Wähler*innen anbietet. Einige werden besonders erbost sein, dass der Staat hier neuerlich der Unsitte folgt, sich „Lieblings-NGOs“ heranzuziehen, sie quasi zu nachgeordneten Behörden macht und ihnen jetzt auch noch eine Sicherheitsplakette verleiht – auch wenn dieser Vorwurf für die momentane Situation in Hessen kaum angemessen scheinen mag. Verärgert wäre man besonders darüber, dass der Staat suggeriert, die im Rahmen einer verbandlichen und supervisorischen Qualitätsentwicklung arbeitenden Kolleg*innen könnten überhaupt so etwas wie eine „Sicherheitslücke“ darstellten, der mit einer geheimdienstlichen Überprüfung begegnet werden könnte – was tatsächlich Unsinn ist (hierzu weiter unten). Mit einem Wort: Verdrossenheit über den Staat wird sich regen und vertiefen.
Diese Verärgerung über den Staat würde freilich noch bei weitem überboten, sollten sich – so unser Gedankenspiel – die etablierten NGOs im Lande der einseitigen Befreiung von der Sicherheitsprüfung letztendlich nicht verweigern (können). Das gesamte Feld nicht nur der Träger, sondern der Tätigen und Engagierten überhaupt, würden sich verraten und verkauft fühlen. Dies darf also und wird auf keinen Fall passieren. Aber, wie gesagt, der Staat würde uns dies offensichtlich ohne weiteres zumuten – und scheint nicht zu wissen, was er dabei tut.
Was ist daran eigentlich so schädlich?
So bedauerlich, unsympathisch und abträglich diese absehbaren Wirkungen einer einseitigen Befreiung von der Sicherheitsüberprüfung auch wären, was daran wäre aber eigentlich so ernsthaft schädlich? Warum eigentlich sollte man die „bewährten“ Träger nicht befreien und die anderen, neuen sicherheitsüberprüfen? Das klingt doch nicht unvernünftig.
Jahrzehnte des europäischen Fachgesprächs lassen jedoch keinen Zweifel: Nachhaltige Prävention, Distanzierung und Ausstiegsbegleitung sind eben keine Feuerwehraktionen oder lokale Schnellwaschgänge für gefährdete junge Leute in Brennpunktbezirken. Prävention muss stets als gesamtgesellschaftlicher, offener Prozess mit maximaler Teilhabe aufgebaut werden, so tönt es aus allen Verlautbarungen. Und das stimmt auch! Prävention wird nur dann tragfähig und nachhaltig sein, wenn sie maximal partizipativ und vertrauensvoll angelegt ist und alle Sektoren der Zivilgesellschaft einbezieht; wenn also alle, die sich, wie auch immer, aufrichtig an Prävention beteiligen wollen, willkommen sind.
Hier sind nun aber gerade die Neuen, Entlegenen und die im Kommen begriffenen Akteure und Träger besonders wichtig – wie auch diejenigen, die schon lange ehrenamtlich mit beitrugen, aber eben keine etablierten, „bewährten“ Träger sind, weil sie entweder keine Förderung beantragt oder keine erhalten haben. Prävention und Zivilgesellschaftlichkeit stehen und fallen damit, dass die Neuen und Anderen immer ein herzliches Willkommen und ein vertrauensvolles Gerne-Mitmachen-Dürfen erwarten können – freilich verknüpft mit der Erfordernis, in Transparenz an kollegialer Qualitätssicherung teilzunehmen.
Eine Sicherheitsüberprüfung ist da in jeder Hinsicht schädlich, störend und unsinnig. Selbst dann und besonders dann, wenn einige der Neuen und Anderen sich sogar freiwillig meldeten und sagten: „Kein Problem, wenn wir ungleich behandelt werden und ihr der Prüfung nicht unterzogen werdet. Wir sind das gewohnt, wir machen das gerne. Bitte überprüft uns! Wir haben nichts zu verbergen!“ Denn dann ist einer der klassischen Fälle eingetreten, in denen freie Träger sozusagen vor sich selbst beschützt werden müssen. Denn ihre inhaltlichen, politischen und/oder geschäftlichen Ambitionen lassen unter Umständen Konsequenzen befürchten, die für den Träger selbst, das Feld und die Sache als ganze abträglich wären. Diese Schutz- und Sorgepflicht gehört eigentlich zu den hoheitlichen Aufgabe des federführenden Staates.
Umso mehr können uns die Geschehnisse in Hessen heute ein vorzüglicher Weckruf dafür sein, was Zivilgesellschaftlichkeit in der Prävention eigentlich ist – und wie man sie macht. Ein unmissverständlicher Maßstab hierfür wird jedenfalls sein, dass gerade die Neuen, Anderen und bisher Ungeförderten auf die Hilfe und Unterstützung von uns bereits Etablierten rechnen können müssen – und darauf, dass jemand gesamtverantwortlich auf das Ganze achtet und die abzusehenden Folgen absieht.
Qualität und Sicherheit sind zwei unterschiedliche Dinge
Freilich, die unmissverständliche Bereitschaft zur kollegialen Qualitätsentwicklung und die freiwillige Selbstverpflichtung zur Qualitätskontrolle müssen eine Grundvoraussetzung der Zugehörigkeit zur zivilgesellschaftlich basierten Präventionstätigkeit sein; und darüber müsste wohl an eigenem Ort noch genauer gesprochen werden. Aber dieser Wille zur Qualitätsentwicklung besteht durchweg und kann leicht optimiert werden – und er basiert auf zivilgesellschaftlicher Eigenverantwortlichkeit und auf Vertrauen.
Umso eindringlicher muss den staatlichen Vertreter*innen vermittelt werden: So etwas wie eine „Sicherheitslücke“ in der Prävention gibt es eigentlich gar nicht. Denn was wäre das auch? Soll man etwa ernstlich befürchten, es könnte jemand öffentliches Präventionsgeld ergattern, um davon sozusagen Bomben zu bauen, Terrorkader zu schmieden oder brandwichtige Informationen abzugreifen? Dergleichen Annahmen wären unsinnig. (Bomben, Terrorkader, Informationen und das Geld dafür lassen sich viel leichter erhalten, als dass man sich um Präventionsgelder bemühen müsste). Was es hingegen durchaus geben mag, sind „Qualitätslücken“ bzw. lokal auftretenden Bedarfe der Qualitätssicherung. Aber Qualitätsbedarfe sind normal, sie sind nicht mit Sicherheitslücken zu verwechseln. Dies lässt sich schon daran ablesen, dass Qualitätsbedarfe nicht mit geheimdienstlichen Sicherheitsprüfungen gedeckt werden können. Ganz im Gegenteil, wo Geheimdienste tätig sind, und sie sind wichtig (!), kann keine Vertraulichkeit bestehen und kein Vertrauen gebildet werden – und es kann sich mithin auch keine Qualität entwickeln, weil sich Qualität ohne Vertrauen nicht entwickeln lässt.
Sicherheitslücken und Qualitätsbedarfe sind eben zwei vollkommen unterschiedliche Dinge. Sie zu vermengen, brächte großes Unheil. Qualitätsbedarfe können höchstens durch eine kollegiale Qualitätsentwicklung und supervisorische Qualitätskontrolle gedeckt werden. Hierzu ist aber unabdingbar, dass sich ein gut funktionierendes kollegiales Feld von freien Trägern aus unterschiedlichen Herkunftskontexten entfalten kann, die vertrauensvoll miteinander umgehen und darin auch vom Staat und dessen respekt- und vertrauensvoller Grundhaltung bestärkt werden. Ein solchermaßen gut gerahmtes Feld darf keine anlasslose Sicherheitsprüfung durchlaufen müssen – und es wird die jeweils Neuen und Anderen immer offen willkommen heißen und mit aufnehmen.
Wiederum wird deutlich: Das allerletzte, was diesem Feld zugemutet werden sollte, ist, dass die Neuen und Anderen durch eine staatliche Sicherheitsprüfung geschickt werden, der die Etablierten irgendwie entronnen sind. Das würde das Feld spalten, und das würde die unverzichtbare Vertrauensgrundlage von zivilgesellschaftlicher Extremismusprävention in kaum reparabler Weise und auf lange Zeit beschädigen – und damit wäre dann auch die Basis für gelingende Qualitätskontrolle dahin.
Der Blick in die europäische Nachbarschaft 1 – Österreich
Wie im ersten Positionspapier so ist auch hier der Blick ins Ausland lehrreich: Ausgerechnet Österreich macht es uns derzeit vor, wie man eine zivilgesellschaftliche Extremismusprävention aufbaut. Denn die entscheidenden Personen in den österreichischen Ministerien wissen offensichtlich genau, wie man präventive Zivilgesellschaftlichkeit verwirklicht. Österreich mag spät begonnen haben, eine nationale Strategie und ein bundesweites Netzwerk der Extremismusprävention zu bilden und ein Ausstiegsprogramm aufzubauen. Aber es macht derzeit alles vorbildlich – und besser als irgendwo anders.
Denn die österreichische Initiative geht konsequent von unten nach oben (bottom-up), bezieht maximal offen alle freiwilligen Mitwirkenden mit ein, entbietet also jenes offene Willkommen an all jene, Etablierte und Neue, die aufrichtig mitarbeiten wollen. Sie fordert zur eigenständigen Definition der Handlungsfelder und zur Bildung von Qualitätskriterien auf, visiert einen Modus der gemeinschaftlichen Qualitätssicherung an und setzt sich das Ziel vor, letztlich alle Formen von extremistischen, anti-demokratischen und dissozialen Organisationen oder Bewegungen zum Gegenstand zu machen. Deshalb hat Österreich bisher keine Minute lang über so etwas Schädliches und Unsinniges nachgedacht wie einen Modus der anlasslosen Sicherheitsüberprüfung von Präventionstätigen. Auch sind an der regierungsgetragenen Initiative in Österreich verschiedene Ministerien beteiligt, und Expertisen aus zahlreichen EU-Ländern wurden eingeholt und beherzigt – was zu begrüßen ist. Soll doch das Produkt ein gesamtgesellschaftliches sein, in dem sich alle wiederfinden können.
Demgegenüber muss den Beteiligten in Hessen gesagt werden: So wie sie sich derzeit die Thematik der Extremismusprävention dort entwickelt, haben sie eigentlich nur die Wahl, von wem und wie sehr sie sich beschämen lassen wollen. Denn die hessischen Akteure können sich entweder von Österreichs fulminantem Aufbau einer konsequent zivilgesellschaftlichen Extremismusprävention und Vertrauensbildung beschämen lassen. Oder aber sie lassen sich von einem drastischen politischen Rückfall beschämen, den man auch in Österreich nicht ausschließen kann und bei dem dann vielleicht so etwas wie einem Sicherheitsüberprüfung in Anschlag gebracht würde. Jedenfalls würden sich die entsprechenden österreichischen Ministerien in diesem Schicksalsfall zweifellos sehr gern und laut auf Hessen und Deutschland berufen.
Wahrscheinlich aber würde die Beschämung sogar eine verdoppelte sein. Denn es deutet derzeit in Österreich vieles darauf hin, dass auch die neue Regierung in besonnener Weise ein großes Vertrauen in Extremismusprävention setzt – und dass das vorbildliche österreichische Projekt der bundesweiten Netzwerkbildung und Pilotierung eines Ausstiegsprogramms seinen bahnbrechenden Weg zur europäischen Vorbildlichkeit in zivilgesellschaftlicher Extremismusprävention fortschreiten wird. Allein dieser zeithistorische Sachverhalt sollte die hessischen Grünen und die CDU beeindrucken – und von großen Fehlern abhalten.
In jedem Fall aber musste sich die hessische Koalition in den letzten Tagen bereits von der AfD beschämen lassen. Denn die von der AfD kürzlich geforderte Wiedereinführung der „Demokratieerklärung“ bzw. der „Extremismusklausel“ wird mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit auf die Inspiration durch Hessen zurückgehen. Und zu allem Überfluss nimmt sich die Forderung nach einer „Demokratieerklärung“ auch noch milder und gemäßigter aus als eine „anlasslose Sicherheitsprüfung“, optisch zumindest – beinahe als wollte sich die AfD schnell mal eben von der CDU und den hessischen Grünen rechts überholen lassen.
Umso klarer wird, wie wichtig es ist, dass wir alle genau begreifen, wie man eine zivilgesellschaftliche Extremismusprävention aufbaut – und wie gänzlich unverzichtbar hier die Bildung von Vertrauen und kollegialer Qualitätssicherung sowie der unbedingte Verzicht auf anlasslose Sicherheitsüberprüfungen sind.
Der Blick in die europäische Nachbarschaft 2 – Großbritannien
Der Blick nach Europa hält derzeit noch eine zweite wichtige Lektion für uns bereit. Wer nämlich ermessen möchte, was in Hessen auf dem Spiel steht, wenn man dort mit der zivilgesellschaftlichen Vertrauensbildung einen solchen Umgang treibt, muss sich nur die Situation vergegenwärtigen, in der sich Großbritannien seit bereits vielen Jahren befindet. Dort ist es durch eine Reihe von massiven Missgeschicken vor allem von staatlicher, aber auch von zivilgesellschaftlicher Seite inzwischen dahin gekommen, dass die weit überwiegende Mehrzahl der freien Träger überhaupt kein Geld mehr vom Staat nehmen will und kann – und zwar deshalb, weil diese Träger dann sofort in Misskredit geraten und ihre Zielgruppen nicht mehr erreichen würden. Dort hat nämlich der Staat das Vertrauen der Zivilgesellschaft in Sachen Prävention so vollkommen verloren, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Staat und freien Trägern derzeit nicht mehr möglich ist.
Hiervon sind dann stets vor allem diejenigen Kolleg*innen betroffen, die am meisten in den gefährdeten gesellschaftlichen Sektoren verwurzelt sind und dort den besten Zugang, das größte Vertrauen und die günstigsten Wirkungsmöglichkeiten haben – z.B. in pakistanisch-moslemischen Gemeinden oder, in anderer Weise, die Zonen, die von rechtsextremen EDL- und „white Jihad“-Milieus geprägt sind.
Man muss also nur einen Moment lang versuchen sich vorzustellen, in Deutschland würde niemand mehr das staatliche Geld für Extremismusprävention nehmen wollen und können! – und die Klient*innen-Kreise würden sagen: Alles nur die nicht! – weil eine Reihe von massiven Missgeschicken dies über die Jahre hinweg moralisch und faktisch ungangbar gemacht hätte. Wenn eine solche Lage eintritt, dann geht eigentlich gar nichts mehr in einer Gesellschaft, was Prävention und die Sicherung von Freiheitlichkeit angeht. Das wäre dann ein sehr ernster und riskanter Zustand!
Schluss
Europa ist doch vor allem dafür gut, dass wir voneinander lernen – und Fehler nicht wiederholen, zumal so gravierende Fehler!
Wenn man also aus dem europäischen Blick nach Großbritannien lernen möchten, wird man unschwer erkennen, dass die hessische Gesetzesinitiative zur anlasslosen Sicherheitsüberprüfung von Präventionsarbeiter*innen eines jener „massiven Missgeschicke“ darstellt, die die gesamte gesellschaftliche Arbeitsgrundlage von Prävention zerstören kann, weil sie das wichtige Grundvertrauen zwischen Zivilgesellschaft und Staat zerbrechen wird – ohne das auch keine nachhaltig gelingende Qualitätsentwicklung möglich ist. Würde es dann auch noch zu einer einseitigen Befreiung einiger Träger von dieser Sicherheitsprüfung kommen, wäre dieses „Missgeschick“ noch verdoppelt. Der ergänzende Blick nach Österreich zeigt dann gleichzeitig, wie man es richtig macht – und wie man eine zivilgesellschaftliche, vertrauensbasierte Extremismusprävention aufbaut.
Ergo: Erst wenn einvernehmlich erkannt ist, dass in Prävention und Ausstiegsarbeit keine „Sicherheitslücken“, sondern allenfalls Qualitätsbedarfe bestehen, auf die Geheimdienste keine Antwort haben können – erst wenn man also die Idee der Sicherheitsüberprüfung einhellig aufgegeben haben wird, kann an Qualität gearbeitet werden. Dann kann begonnen werden, gemeinsam, und mit allen Neuen und Anderen, ein innovatives Verfahren der kollegialen Qualitätsentwicklung und Qualitätskotrolle zu schaffen. Über diese Qualitätsentwicklung würde dann, wie gesagt, eigens zu sprechen sein.